Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für alle Angebote und Aufträge von Multitalent. Sie bleiben konstant, jeder Vertrag verweist auf die jeweils hier veröffentlichte Fassung.
Stand: 1. Juli 2026
1. Geltung und Parteien
Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen dem Auftragnehmer (Fabian Grüneis, Multitalent, Klosterstraße 1/9, 4730 Waizenkirchen, Österreich, UID ATU73802539) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelvertrag getroffene Regelungen gehen diesen AGB vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Multitalent sind bis zu dem im Angebot genannten Datum gültig. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Auftrags oder durch ausdrückliche Bestätigung in Textform (E-Mail genügt) zustande. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem unterzeichneten Auftrag. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht geschuldet.
3. Leistung und Mitwirkung
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarte Leistung mit fachlicher Sorgfalt. Der Auftraggeber stellt die dafür nötigen Informationen, Zugänge und Zulieferungen rechtzeitig bereit. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich Fristen entsprechend. Leistungen werden, wenn nicht anders vereinbart, in klar abgegrenzten Stufen erbracht.
4. Preise, Zahlung, Umsatzsteuer
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20 Prozent, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Bezahlt wird erst nach Freigabe der jeweiligen Stufe. Wird eine höhere Stufe beauftragt, wird ein bereits bezahlter Betrag der vorigen Stufe angerechnet, sofern das im Angebot so vorgesehen ist. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.
5. Abnahme
Die Fertigstellung einer Stufe wird per E-Mail angezeigt. Der Auftraggeber prüft gegen den vereinbarten Leistungsumfang und hat 10 Werktage zur Abnahme oder zur konkreten, schriftlichen Mängelrüge. Danach gilt die Leistung als abgenommen. Der dauerhafte produktive Einsatz gilt in jedem Fall als Abnahme. Mit der Abnahme wird der Werklohn der Stufe fällig.
6. Nutzungsrechte und Weiterverwendung
Der Auftraggeber erhält an dem für ihn erstellten Werk ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, das mit vollständiger Bezahlung wirksam wird. Bis dahin besteht ein einfaches Nutzungsrecht zu Test- und Abnahmezwecken.
Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, dieselbe oder eine gleichartige Software sowie einzelne Bausteine, Konzepte, Frameworks und generische Komponenten auch für andere Kunden zu erstellen, weiterzuverwenden und zu verwerten. Eine Exklusivität oder Alleinstellung wird nur geschuldet, wenn sie im Einzelvertrag ausdrücklich und gegen gesonderte Vergütung vereinbart wurde. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur bei gesonderter Vereinbarung. Ein Export der Nutzdaten in einem gängigen Format ist jederzeit möglich.
7. Gewährleistung und Haftung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung nach ABGB, vorrangig durch Verbesserung. Nicht erfasst sind Mängel aus fehlerhaften Zulieferdaten oder aus Ausfällen von Drittsystemen (etwa Hosting oder eingebundene Dienste). Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, der Höhe nach begrenzt auf das Doppelte des Werklohns der betroffenen Stufe. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Auftraggeber für eine übliche Datensicherung gesorgt hat.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien halten die DSGVO und das österreichische DSG ein. Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten des Auftraggebers, wird vor Beginn der Verarbeitung ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen, dessen Entwurf der Auftragnehmer bereitstellt. Für Entwicklung und Test gehaltene Datenkopien werden nach Projektende gelöscht.
9. Vertraulichkeit und Referenznennung
Beide Seiten behandeln nicht offenkundige Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende. Eine Nennung des Auftraggebers als Referenzkunde erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung und ohne Offenlegung vertraulicher Zahlen.
10. Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wels. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, wo gesetzlich zulässig genügt E-Mail.
11. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hier veröffentlichte Fassung.
Fragen zu diesen Bedingungen? Schreib uns an office@multitalent.at.